AGB (Stand: 12.09.2024)

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Kunden

1. Geltung und Gegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten zwischen der PAN – The Public Affairs Network GmbH (im Folgenden: „wir“, „uns“, „PAN“), vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Frank Schauff und Christian Tegethoff, Friedrichstraße 129c, 10117 Berlin, und dem Kunden. Die AGB regeln die Bedingungen und Konditionen für die Nutzung unserer Dienstleistungen und Produkte.

2. Vertragsschluss

Zwischen uns und dem Kunden wird ein Personalvermittlungsvertrag geschlossen. PAN bietet dem Kunden unterschiedliche, unter Ziffer 3 dieser AGB dargestellte Leistungen an, nach denen sich einzelne Leistungselemente und Zahlungsmodalitäten bestimmen. Der Vertrag über die bestellte Leistung kommt erst zustande, wenn PAN dem Kunden eine Auftragsbestätigung per E-Mail zusendet.

3. Leistungen

PAN ist ein Personalberatungs- und Personalvermittlungsunternehmen, das für die Kunden insbesondere durch die Netzwerksuche Kandidaten für offene Positionen des Kunden identifiziert.

3.1 Netzwerksuche

Durch unser umfangreiches Netzwerk von sorgfältig ausgewählten Kontakten in Berlin, in Deutschland und in der Europäischen Union stellen wir sicher, dass die Stellenausschreibung des Kunden die richtigen Personen erreicht. Unsere Experten empfehlen qualifizierte Kandidaten, die den Anforderungen der jeweiligen Vakanz entsprechen.

Die Kontaktaufnahme für eine Suche über unser Expertennetzwerk erfolgt entweder über das Kontaktformular auf unserer Webseite oder per E-Mail an unser Büro. Die Leistungserbringung beginnt nach der Prüfung der Positionsbeschreibung durch unsere Mitarbeiter, unserer Auftragsbestätigung und dem Eingang des Grundhonorars. Sie umfasst je nach Wahl des Kunden folgende Leistungen:

a. Modul „Basic“

  •  Erstellung der offiziellen Positionsbeschreibung
  •  Kandidatenempfehlung durch Netzwerk und interne Datenbank
  •  Weiterleitung der Bewerbungen, die innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Grundpauschale aus dem Expertennetzwerk generiert werden. Eine Mindestanzahl an Bewerbungen wird nicht garantiert.

b. Modul „Premium“

  •  Erstellung der offiziellen Positionsbeschreibung
  •  Kandidatenempfehlung durch Netzwerk und interne Datenbank
  •  Weiterleitung der Bewerbungen, die innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Grundpauschale aus dem Expertennetzwerk generiert werden. Eine Mindestanzahl an Bewerbungen wird nicht garantiert.
  •  Organisation und Durchführung von Kandidateninterviews
  •  Vorauswahl und Evaluierung der Kandidaturen durch persönliche Interviews
  •  Referenzeinholung (nach Wunsch)

c. Online-Kandidatenbank

Der Kunde hat Zugang zur Online-Kandidatenbank von PAN, um Profile von Kandidaten einzusehen. Der Kunde kann sein Interesse an einem Gespräch mit einem oder mehreren der dort präsentierten Kandidaten per E-Mail bekunden.

Nach Erhalt der Anfrage des Kunden nimmt PAN Kontakt mit dem betreffenden Kandidaten auf, um dessen Einverständnis zur Weitergabe von Lebenslauf und Kontaktdaten einzuholen.

PAN ist verpflichtet, den Kunden über die Zustimmung oder Nicht-Zustimmung des Kandidaten zu informieren und im Zustimmungsfall den vom Kandidaten zur Verfügung gestellten CV zu übermitteln.

d. Executive Search

Unsere Leistungen im Bereich des Executive Search bieten maßgeschneiderte Lösungen zur Suche nach Führungskräften und Spezialisten im Bereich Public Affairs. Hierfür erstellen wir für Sie auf Anfrage ein individuelles Angebot. Dieses ist bis zur endgültigen Auftragsbestätigung durch uns freibleibend. Executive Search umfasst folgende Leistungen:

  • Projektsteuerung: Moderation und Begleitung des gesamten Suchprozesses, einschließlich fortlaufender Updates zum Projektfortschritt
  • Positions- und Umfeldanalyse/Briefing: Gemeinsame Festlegung sachlicher und persönlicher Anforderungen, Definition des Kompetenz- und Verantwortungsbereichs sowie der organisatorischen Einordnung der vakanten Position
  • Zielfirmenliste/Identifikation: Erstellung einer Zielfirmenliste und diskrete Identifikation geeigneter Kandidaten
  • Marktansprache: Direktansprache identifizierter Kandidaten, Einschätzung der Eignung und Motivation zum Gespräch unter Gewährleistung der Anonymität des Auftraggebers (falls erforderlich)
  • Kandidateninterviews: Vorbereitung, Organisation und Durchführung ausführlicher Interviews mit geeigneten Kandidaten gemäß den Anforderungen
  • Kandidatenempfehlung: Analyse der durchgeführten Kandidatengespräche, Empfehlungen für die engere Wahl gezogener Kandidaten und Präsentation
  • Kandidatenpräsentation: Vorstellung der ausgewählten Kandidaten beim Auftraggeber, Beratung bei der Einstellungsentscheidung und auf Wunsch Einholen von Auskünften und Referenzen unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

3.2

Wir stellen klar, dass wir im Rahmen unserer Dienstleistungen weder eine Besetzungsgarantie übernehmen noch Gewähr dafür bieten, dass der Kandidat die vom Kunden gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte Arbeitsergebnisse erzielt.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Grundpauschale

Mit Zugang der Auftragsbestätigung (Vertragsschluss) schuldet der Kunde die jeweils vereinbarte Grundpauschale.

4.2. Erfolgshonorar

Ist der Kunde verpflichtet, ein Erfolgshonorar zu zahlen, bestimmt sich die Berechnung des Erfolgshonorars prozentual nach dem zugrundeliegenden Bruttojahresgehalt des vermittelten Kandidaten unter Einschluss sämtlicher Zusatzleistungen, einschließlich Sonderzahlungen und variabler Gehalts- oder Vergütungsanteile (z.B. 13. Monatsgehalt, Auslandszulagen, Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld). Erfolgsabhängige Gehalts- oder Vergütungsanteile werden mit ihrem bei Abschluss des Beschäftigungsverhältnisses zu erwartenden Wert angesetzt. Im Falle eines selbstständigen Beschäftigungsverhältnisses ist statt des Bruttojahresgehalts die vereinbarte Jahreszielvergütung exklusive Umsatzsteuer maßgebend.

Der Anspruch auf Zahlung des Erfolgshonorars entsteht, sobald zwischen dem von uns vorgeschlagenen Kandidaten und dem Kunden ein Beschäftigungsverhältnis begründet wird. Der Anspruch entsteht bereits bei Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit für die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses. Eine Kündigung des vermittelten Kandidaten vor oder nach Aufnahme der Tätigkeit durch den Kandidaten oder den Kunden berührt den Anspruch auf das Grund- und Erfolgshonorar nicht.

Unter einem Beschäftigungsverhältnis ist jedes Arbeitsverhältnis, aber auch jedes selbstständige Dienstverhältnis beim Kunden oder einem mit ihm im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen, z.B. im Rahmen einer freien Mitarbeit zu verstehen. Das Beschäftigungsverhältnis ist zustande gekommen, wenn zwischen dem Kandidaten und dem Kunden ein Arbeits- oder sonstiger Dienstvertrag geschlossen wurde, spätestens jedoch mit Aufnahme der Tätigkeit. Das Beschäftigungsverhältnis gilt auch als zustande gekommen, wenn der Kandidat für eine andere Position, als für die er ursprünglich vorgestellt wurde, vom Kunden eingestellt wird, der Bewerber innerhalb von 12 Monaten nach einer erfolglosen Vermittlung an den Kunden für die ursprüngliche oder eine andere Position eingestellt wird oder wenn der Kunde unter Umgehung der Vermittlung durch PAN, insbesondere durch Einschaltung eines Dritten, einen entsprechenden Vertrag mit dem Kandidaten abschließt.

Der Kunde verpflichtet sich, uns den Abschluss des Beschäftigungsvertrags mit einem Kandidaten oder – sofern zuvor kein Beschäftigungsvertrag geschlossen wurde – den Tätigkeitsbeginn innerhalb von 5 Werktagen unter Nennung sämtlicher für die Ermittlung unseres Erfolgshonorars notwendigen Angaben, insbesondere Beginn des Beschäftigungsverhältnisses und Höhe des Bruttojahresgehalts einschließlich sämtlicher Zusatzleistungen in Textform (z.B. per E-Mail) mitzuteilen.

4.3. Preise Netzwerksuche

4.3.1. Modul „Basic“

Die Grundpauschale für das Modul „Basic“ beträgt EUR 1.000,00 (netto).

Das Erfolgshonorar beträgt 15% des vereinbarten Bruttojahresgehalt wie definiert unter 4.2. Mindestens berechnen wir jedoch ein Erfolgshonorar in Höhe von EUR 7.500€.

4.3.2. Modul „Premium“

Das Grundpauschale für das Modul „Premium“ beträgt EUR 2.500,00 (netto).

Das Erfolgshonorar beträgt 17,5% des vereinbarten Bruttojahresgehalts. Mindestens berechnen wir jedoch ein Erfolgshonorar in Höhe von EUR 8.750€.

4.3.3. Online-Datenbanksuche

Für die Dienstleistung der Übermittlung der Kandidatenprofile erhebt PAN ein Honorar in Höhe von 480€ pro weitergeleitetem CV. Die Berechnung dieser Honorare erfolgt gebündelt am Ende jedes Quartals. Das Honorar ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt fällig.

Falls der Kunde einen der vermittelten Kandidaten innerhalb von 12 Monaten nach Weiterleitung des jeweiligen CVs einstellt, so schuldet er PAN ein Vermittlungshonorar gemäß Punkt 4.2. der AGB.

4.3.4. Executive Search

Die Beauftragung erfolgt zu den Bedingungen des von uns individuell erstellten Angebots. In Bezug auf ein vereinbartes Erfolgshonorar gelten die Regelungen in Ziffer 4.2 dieser AGB.

4.5. Verzug

Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet (Zahlungseingang bei uns).

4.6. Umsatzsteuer

Alle Angaben zur vereinbarten Vergütung sind Nettoangaben. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung vom Auftraggeber an uns zu bezahlen.

5. Vertragsdauer, Kündigung

Der Vertrag kann von dem Kunden oder PAN ohne Einhaltung einer Frist oder Abgabe einer Begründung in Textform nach §126a BGB gekündigt werden. Für den Fall der Kündigung durch den Kunden wird die Grundpauschale nicht erstattet. Soweit wir im Zeitpunkt der Kündigung bereits Vermittlungsleistungen erbracht haben, hat die Kündigung keine Auswirkungen auf unseren Vergütungsanspruch für die bereits erbrachten Vermittlungsleistungen.

6. Haftungsbeschränkung

6.1 Wir leisten Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich nach den nachfolgend dargestellten Grundsätzen.

6.2 PAN haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Schäden, die sich aus einer Verletzung der Sorgfaltspflicht ergeben, unbeschränkt.

6.3 In den Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von PAN bei Sach- und Vermögensschäden auf 100% der jeweiligen Nettovergütung, je Verstoß begrenzt. Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren in 24 Monaten.

6.4 Die vorgenannten Beschränkungen und Begrenzungen gelten nicht (a) für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, (b) bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung bei diesen der Höhe nach beschränkt ist, auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden oder (c) im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder Vorhandensein eines Leistungserfolges. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.

7. Verschwiegenheit

Die Parteien verpflichten sich, über alle ihnen während der Vertragsdauer bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, insbesondere die Inhalte und Konditionen des Vertrages, Stillschweigen zu bewahren. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich auch auf Informationen, die von der anderen Partei nicht ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden. Im Übrigen verpflichten sich die Parteien im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erlangte Unterlagen oder Daten oder sonstige nicht allgemein zugängliche Informationen Dritten gegenüber vertraulich zu behandeln. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich nicht auf solche Kenntnisse, die für jedermann zugänglich sind oder deren Weitergabe ersichtlich für keine der Parteien von Nachteil ist. Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht, sofern eine Partei gesetzlich zur Auskunft verpflichtet oder die Auskunft aus rechtlichen Gründen gegenüber Behörden oder zur Wahrung von Rechtsansprüchen gegenüber Gerichten erforderlich ist. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.

8. Datenschutz

Der Kunde und PAN sind für ihre jeweiligen Tätigkeiten unter diesem Vertrag und den Umgang mit Daten von Kandidaten jeweils verantwortlich im Sinne des Art. 26 DSGVO. Sie werden daher personenbezogene Daten der Bewerber nur unter Beachtung der ihnen obliegenden Pflichten verarbeiten. Der Kunde wird insbesondere ihm von uns übermittelte Daten der Kandidaten zu keinem anderen Zweck als der Durchführung dieses Vertrags und der eventuellen Begründung des jeweiligen Beschäftigungsverhältnisses verarbeiten.

Nach Abschluss der Vermittlungstätigkeit gibt der Kunde die von PAN erhaltenen Unterlagen zurück und löscht die ihm zugänglich gemachten personenbezogenen Daten der Kandidaten, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Der Kunde stellt PAN zur Durchführung alle erforderlichen Auskünfte, die zur Stellenbesetzung notwendig sind, zur Verfügung. Wir werden diese Auskünfte vertraulich behandeln und nur im Rahmen des konkreten Auftrages verwenden. Nach Beendigung dieses Vertrages werden die jeweiligen Daten gelöscht und die Unterlagen, welche wir vom Kunden erhalten hat, zurückgegeben.

9. Geistiges Eigentum

Sämtliche im Rahmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung gestellte Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde räumt uns das Recht ein, sämtliche Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Kunden im Rahmen der zu erbringenden Leistungen uneingeschränkt zu nutzen. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Entgegenstehende AGB

Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden widersprochen wir hiermit ausdrücklich.

10.2 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

10.3 Gerichtsstandsvereinbarung

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist Berlin.


Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist Berlin.